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Oft findet sich die Konstellation, dass ein Ehegatte im Unternehmen des anderen Ehegatte mitarbeitet oder z.B. aus steuerlichen Gründen dort angestellt ist.

Die Frage ist, was passiert, wenn diese Mitarbeit nach Trennung in der Krise der Ehe nicht mehr möglich ist.

Findet eine angemessene Vergütung für den mitarbeitenden Ehegatten statt, gibt es keinen Grund zur Beanstandung. Denn der Ehegatte hat das erhalten, was er auch bei einem Dritten im Angestelltenverhältnis erhalten hätte. Das ist aber oft nicht der Fall. 

Immer dann, wenn eben keine oder nur eine zu geringe Entlohnung an den mitarbeitenden Ehegatten gezahlt worden ist muss eine andere Beurteilung die Folge sein. Das kann die unentgeltliche Tätigkeit sein, aber auch die Finanzierung der Gründung des Unternehmens zugunsten des anderen Ehegatten. Hier könnte, z.B. durch die Mitarbeit stillschweigend ein Gesellschaftsvertrag geschlossen worden sein, der dazu führt, dass der ehemals mitarbeitende Ehegatte am Wert des geschaffenen Unternehmens zu beteiligen ist. Dazu gibt es eine Reihe von zu prüfenden Aspekten, nämlich der Umfang des Arbeitseinsatzes, sind zusätzliche Geld-oder Sachleistungen erbracht worden, wie waren die Kompetenzen verteilt. Von der Beantwortung dieser Frage hängt ab, wie ggf. eine Aufteilung des Unternehmens, dass unter maßgeblicher Mitarbeit des anderen Ehegatten gewachsen ist, vorzunehmen ist.

 
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