Hier gilt es aufgepasst. Falsche Weichenstellungen können oft nicht korrigiert werden, manchmal aber doch noch durch die rechtzeitige Einlegung eines Einspruchs beim Finanzamt.
In jedem Fall ist im Zusammenhang bereits mit der Trennung zu klären: Steuerklassenverteilung, Zusammenveranlagung, ggf. Aufteilung der Steuern.
In jedem Fall ist im Zusammenhang bereits mit der Trennung zu klären: Steuerklassenverteilung, Zusammenveranlagung, ggf. Aufteilung der Steuern.



