Meist wählen die Eheleute eine Verteilung der Steuerklassen so, dass der Mehrverdiener die Stkl. III und der weniger verdiendende Ehegatte die Steuerklasse V wählt.
Diese Verteilung kann geändert werden. Sie muss geändert werden ab dem 1.1. des Jahres das auf die Trennung folgt. Dann werden beide Eheleute die Stkl. I wählen müssen, der Ehegatte mit Kindern im Haushalt die Stkl. II.
Das ändert meist auch die Unterhaltsberechnung und kann und sollte im Vorhinein auch kalkuliert werden.
Diese Verteilung kann geändert werden. Sie muss geändert werden ab dem 1.1. des Jahres das auf die Trennung folgt. Dann werden beide Eheleute die Stkl. I wählen müssen, der Ehegatte mit Kindern im Haushalt die Stkl. II.
Das ändert meist auch die Unterhaltsberechnung und kann und sollte im Vorhinein auch kalkuliert werden.



