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Das Realsplitting bedeutet, dass der den Unterhalt zahlende Ehegatte,diese Zahlungen steuermindernd bei seiner Einkommenssteuererklärung berücksichtigen kann. Der andere Ehegatte muss den Unterhalt den er erhält als steuerliche Einnahme erklären. Sollte ihm daraus Nachteile erwachsen (Steuerzahlungen, Wegfall Wohngeld etc.) muss der den Unterhalt zahlende Ehegatte diese Nachteile ausgleichen. Das hat zum Teil enorme Auswirkungen auf den Unterhalt.
 
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