Eines der drängendsten Probleme ist die Klärung des gemeinsamen Hauseigentums, ganz gleich ob es eine Eigentumswohnung der ein Einfamilienhaus ist. Die Scheidungsimmobilie ist und bleibt eine besonders umstrittene Sache.
Es bieten sich, bevor der Streit vor das Familiengericht getragen wird, eine ganze Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten an. Vom Drittverkauf, zur Übernahme durch einen Ehegatten, der Aufteilung, der Dauergemeinschaftslösung bis zur ggf. möglichen Übertragung auf die Kinder.
Beachtung muss dabei besonders der Nutzungsentschädigung, der Belastung des Grundstücks, der Unterhaltsregelung, der Frage des ggf. vorliegenden Zugewinns aber auch der Zuwendungen der Verwandten oder Schenkungen und Erbschaften an einen Ehegatten geschenkt werden. Immer muss dabei auf den Einzelfall geschaut werden.
Es bieten sich, bevor der Streit vor das Familiengericht getragen wird, eine ganze Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten an. Vom Drittverkauf, zur Übernahme durch einen Ehegatten, der Aufteilung, der Dauergemeinschaftslösung bis zur ggf. möglichen Übertragung auf die Kinder.
Beachtung muss dabei besonders der Nutzungsentschädigung, der Belastung des Grundstücks, der Unterhaltsregelung, der Frage des ggf. vorliegenden Zugewinns aber auch der Zuwendungen der Verwandten oder Schenkungen und Erbschaften an einen Ehegatten geschenkt werden. Immer muss dabei auf den Einzelfall geschaut werden.



