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Das Versorgungsausgleichsverfahren ist seit dem 1.9.2009 entscheidend geändert worden. Jedes einzelne Anwartschaftsrecht wird nun gesondert ausgeglichen, es wird nicht mehr wie bis zum 31.8.2009, eine Bilanz der einzelnen Anwartschaften aufgestellt.

Wichtig auch der Wegfall des sog. Rentnerprivilegs.

Für den Versorgungsausgleich müssen beide Ehegatten eine Reihe von Formularen ausfüllen und Fragen zu ihrer Altersvorsorge beantworten. Die Berechnung der Rentenanwartschaften erfolgt dann über das Gericht von Amts wegen. Zu beachten ist, dass die gesetzten Fristen eingehalten werden, da die Gerichte hin und wieder mit der Androhung oder gar Festsetzung eines Zwangsgeldes reagieren, sofern die Anfragen des Rentenversicherers nicht rechtzeitig beantwortet werden.

Mit der Reform ist es möglich erleichtert Vereinbarung zum Rentenausgleich zu treffen. Dazu ist allerdings fachmännischer Rat dringend nötig, weil der Umfang der Anwartschaften oft unterschätzt wird. Auch in relativ kurzen Ehen können erhebliche Ausgleichsansprüche bestehen.

Ab 1.9.2009 kann zudem das Scheidungsverfahren beschleunigt werden. Wenn der Versorgungsausgleich nach 3 Monaten noch nicht geklärt ist, besteht die Möglichkeit vorab die Ehe zu scheiden.







 
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