Seit dem 1. September 2009 werden Ehen in Deutschland nicht mehr per Urteil sondern per Beschluss geschieden. Auch gegen den Beschluss über die Scheidung der Ehe kann grundsätzlich ein Rechtsmittel - hier die Beschwerde - eingelegt werden. Dies ist innerhalb von 1 Monat nach Zustellung des Beschlusses möglich. Erst nach Ablauf dieses Monats ist die Scheidung der Ehe rechtskräftig.
Oft wird von den Parteien gewünscht, diesen Monat wegfallen zu lassen, weil keiner der geschiedenen Eheleute gegen die Scheidung der Ehe ein Rechtsmittel einlegen möchte. Dann ist das möglich durch einen sog. Rechtsmittelverzicht. Für die Erklärung eines solchen Verzichts müssen aber beide Seiten anwaltlich vertreten sein.
Oft wird von den Parteien gewünscht, diesen Monat wegfallen zu lassen, weil keiner der geschiedenen Eheleute gegen die Scheidung der Ehe ein Rechtsmittel einlegen möchte. Dann ist das möglich durch einen sog. Rechtsmittelverzicht. Für die Erklärung eines solchen Verzichts müssen aber beide Seiten anwaltlich vertreten sein.



