Grundsätzlich gilt, dass die Eheleute zum Ehescheidungstermin persönlich erscheinen müssen. Sie werden vom Gericht angehört zu den Fragen der Trennung und zur Frage des Scheiterns der Ehe.
Unter Umständen können wir erreichen, dass Sie diesen Termin nicht wahrnehmen müssen. Oft ist dies möglich bei Erkrankung eines Ehegatten, wenn im Ehescheidungsverfahren bereits alles geklärt ist und der Termin selbst nur noch Formsache ist.
Unter Umständen können wir erreichen, dass Sie diesen Termin nicht wahrnehmen müssen. Oft ist dies möglich bei Erkrankung eines Ehegatten, wenn im Ehescheidungsverfahren bereits alles geklärt ist und der Termin selbst nur noch Formsache ist.



