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Als sogenannte "Folgesachen" gelten der nacheheliche Unterhalt, der Zugewinn, Streitigkeiten zum Umgang und Sorgerecht der Kinder, Kindesunterhalt, Streitigkeiten zum Haushalt und zur Ehewohnung.

Es ist möglich Anträge wegen derartiger Angelegenheiten im Verbund mit dem Scheidungsverfahren zu stellen. Dazu ist anwaltliche Vertretung vorgeschrieben. Meist geht damit eine Verzögerung des Ehescheidungsverfahrens einher.
 
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