Nach der Stellung des Scheidungsantrags bei Gericht und der Einzahlung der Gerichtskosten werden die Formulare für den Versorgungsausgleich versandt. Die ausgefüllten Formulare werden an die Rentenversicherungsträger versandt. Von dort werden, nachdem alle Fragen mit den Ehegatten bezüglich der Altersvorsorge geklärt wurden, die Rentenanwartschaften berechnet. Liegen die Ergebnisse vor, wird das Familiengericht einen Scheidungstermin anberaumen. Dazu müssen beide Ehegatten erscheinen. Die Ehegatten werden nach dem Trennungszeitpunkt befragt und müssen nochmals dazu Stellung nehmen, ob sie die Ehe für gescheitert halten. Lehnt ein Ehegatte die Scheidung ab und sind noch keine drei Jahre Trennungszeit vorüber, kann über die Frage ob die Ehe gescheitert ist Beweis erhoben werden.
Steht fest, dass die Ehe gescheitert ist und liegen die übrigen Voraussetzungen vor, wird das Gericht im Beisein der Ehegatten die Ehe durch Urteil scheiden.
Die Scheidung wird einen Monat nach Zustellung rechtskräftig, es sei denn die Ehegatten haben auf Rechtsmittel verzichtet.
Gibt es allerdings Unstimmigkeiten über die Frage des Kindesunterhalts, des nachehelichen Ehegattenunterhalts, des Zugewinnausgleichs, der Zuweisung der Ehewohnung oder der Verteilung des Hausrats, wird die Ehescheidung erst dann ausgesprochen, wenn auch diese Fragen gerichtlich entschieden worden sind. Das kann das Ehescheidungsverfahren erheblich verzögern.
Steht fest, dass die Ehe gescheitert ist und liegen die übrigen Voraussetzungen vor, wird das Gericht im Beisein der Ehegatten die Ehe durch Urteil scheiden.
Die Scheidung wird einen Monat nach Zustellung rechtskräftig, es sei denn die Ehegatten haben auf Rechtsmittel verzichtet.
Gibt es allerdings Unstimmigkeiten über die Frage des Kindesunterhalts, des nachehelichen Ehegattenunterhalts, des Zugewinnausgleichs, der Zuweisung der Ehewohnung oder der Verteilung des Hausrats, wird die Ehescheidung erst dann ausgesprochen, wenn auch diese Fragen gerichtlich entschieden worden sind. Das kann das Ehescheidungsverfahren erheblich verzögern.



